Wie Viele Betriebsräte Pro Mitarbeiter
Lesen Sie hier, wie viele Mitglieder der Betriebsrat bei welcher Betriebsgröße haben muss, welche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Ermittlung der Existtriebsgröße mitzählen und welche Existschäftigtengruppen im Betriebsrat vertreten sein sollten.
Außerdem finden Sie Hinweise dazu, wie eine angemessene Mindestvertretung des existtrieblichen Minderhei10geschlechts im Betriebsrat sichergestellt wird, warum es sich dabei nicht um eine starre Frauen- oder Männerquote handelt und was human being bereits bei der Aufstellung der Vorschlagslisten beachx sollte, um diese rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig der eigenen Liste zum Erfolg zu verhelfen.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
- Wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in den Betriebsrat zu wählen?
- Zählen Teilzeitkräfte und Auszubildende bei der Feststellung der Betriebsgröße mit?
- Zählen Leiharbeitnehmer bei der Feststellung der Betriebsgröße mit?
- Wer sollte im Betriebsrat vertrex sein?
- Welche Vorgaben enthält das BetrVG zum Verhältnis von Männern und Frauen im Betriebsrat?
- Wie wird die Mindestanzahl von Betriebsratssitzen des Minderheitengeschlechts ermittelt?
- Was ist zu tun, damit das Minderhei10geschlecht ausreichend stark im Betriebsrat vertreten ist?
- Welche Nachteile haben Wahllisten, dice das Minderheixgeschlecht nicht berücksichtigen?
- Wo finden Sie mehr zum Thema Betriebsratswahl - Größe und Zusammenpreparezung des Betriebsrats?
- Was thousand�northwardnen wir f�r Sie tun?
Wie viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in den Betriebsrat zu wählen?
Je mehr Arbeitnehmer in einem Existtrieb arbeiten, desto größer ist dice Anzahl der Existtriebsratsmitglieder.
Dazu schreibt § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) folgende Zahlenverhältnisse vor: Der Betriebsrat existsteht bei einer regelmäßigen Betriebsgröße
- von 5 bis twenty wahlexistrechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
- von 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus drei Mitgliedern,
- von 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus fünf Mitgliedern,
- von 101 bis 200 Arbeitnehmern aus sieben Mitgliedern,
- von 201 bis 400 Arbeitnehmern aus neun Mitgliedern,
- von 401 bis 700 Arbeitnehmern aus elf Mitgliedern, und
- von 701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern.
Dabei kommt es bei einer Betriebsgröße von über 100 Arbeitnehmern nicht mehr darauf an, ob die Arbeitnehmer wahlberechtigt sind oder nicht.
Arbei10 in dem Existtrieb mehr als 1.000 Arbeitnehmer, sieht § 9 BetrVG eine weitere Zunahme der Betriebsratsmitglieder vor, d.h. je größer der Betrieb ist, desto größer ist das Gremium.
Zählen Teilzeitkräfte und Auszubildende bei der Feststellung der Betriebsgröße mit?
§ 5 Abs.i Satz 1 BetrVG definiert die �Arbeitnehmer� im Sinne des BetrVG so:
�Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigx, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden.�
Daraus folgt: Teilzeitkräfte und Auszubildende zählen voll mit, wenn es um die Betriebsgröße im Sinne von § 9 BetrVG geht, d.h. nach Köpfen. Auch eine Teilzeitkraft, die nur 10 Stunden pro Woche arbeitet, zählt als voller Arbeitnehmer, und ebenso ist es bei Minitaskbern (450-Euro-Kräfte).
Zählen Leiharbeitnehmer bei der Feststellung der Betriebsgröße mit?
Auch Leiharbeitnehmer gehören zu den wahlberechtigx Arbeitnehmern im Einsatzbetrieb, wenn sie dort länger als drei Monate arbeiten (§ 7 Satz ii BetrVG).
Daher müssen sie auch bei der Feststellung der Betriebsgröße im Sinne von § ix BetrVG mitgezählt werden. Denn sie gehören zu den (wahlberechtigten) Arbeitnehmern, die in dem Betrieb �in der Regel� arbeiten.
Wer sollte im Existtriebsrat vertreten sein?
Gemäß § fifteen Abs.1 BetrVG �soll� sich der Betriebsrat �möglichst� aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten zusammensetzen.
Besteht ein Betrieb z.B. aus den vier Abteilungen Fertigung, Lager, Vertrieb und Buchhaltung, sollten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus allen diesen vier Abteilungen im Betriebsrat vertrex sein.
Unabhängig davon soll10 im Betriebsrat gemäß § xv Abs.i BetrVG auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der verschiedenen �Beschäftigungsar10� vertre10 sein, also z.B. die gewerblichen Arbeitnehmer, Facharbeiter, Angestellten, AT-Angestellx usw.
Da § xv Abs.1 BetrVG nur eine Sollvorschrift ist, ist sie nicht zwingend. Auch wenn dice Wahlvorschläge dieser Vorschrift nicht entsprechen, hat das keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Betriebsratswahl.
Welche Vorgaben enthält das BetrVG zum Verhältnis von Männern und Frauen im Betriebsrat?
Das BetrVG schreibt nicht nur die Anzahl der Existtriebsratsmitglieder (je nach Betriebsgröße) vor, sondern regelt auch das zahlenmäßige Verhältnis von Männern und Frauen im Betriebsrat:
Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss ab einer Existtriebsgröße von 21 wahlberechtig10 Arbeitnehmern mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein (§ fifteen Abs.ii BetrVG). Ab 21 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat nämlich nicht nur aus einer Person, sondern aus (mindestens) drei Mitgliedern. § 15 Abs.2 ExisttrVG lautet:
�Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern existsteht.�
Diese Vorschrift enthält keine starre Geschlechterquote, sondern schreibt eine Mindestanzahl von Betriebsratssitzen vor, die auf das betriebliche Minderheitengeschlecht entfallen müssen. Kann das Minderheixgeschlecht (in vielen Betrieben die Frauen) bei der Existtriebsratswahl mehr Sitze im Betriebsrat erringen, als § 15 Abs.ii BetrVG vorschreibt, wird dieser demokratische Wahlerfolg nicht etwa �abrasiert�, wie es einer starren Geschlechterquote entsprechen würde, sondern bleibt zugunsten des Minderheixgeschlechts bestehen.
Wie wird die Mindestanzahl von Betriebsratssit downzen des Minderheixgeschlechts ermittelt?
§ 15 Abs.2 BetrVG enthält aber auch auf einem anderen Grund keine Geschlechterquote, weil �zahlenmäßiges Verhältnis� etwas anderes bedeutet als �prozentualer Anteil�. Dice Mindestanzahl von Existtriebsratssit downzen, die auf das Minderheitengeschlecht entfallen muss, ist nämlich gemäß § 5 Abs.1 Satz i Wahlordnung (WahlO) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu ermitteln, und zwar mit Hilfe des Sitzverteilungsverfahrens nach Victor D´Hondt.
Das entspricht einem Gedankenexperiment, in dem alle Angehörigen des Minderheitengeschlechts eine (hypothetische) Minderheitengeschlechts-Liste und alle Angehörigen des Mehrheitsgeschlechts eine (hypothetische) Mehrheitsgeschlechts-Liste wählen würden. Das �Wahlergebnis� der Minderheixgeschlechts-Liste ist dann die Mindestanzahl von Betriebsratssitzen, die auf das Minderheixgeschlecht entfallen muss.
BEISPIEL: In einem Betrieb arbei10 100 Männern 55 Frauen, so dass der Betriebsrat gemäß § 9 ExisttrVG aus sieben Betriebsratsmitgliedern besteht, d.h. es sind sieben Betriebsratssitze zu verteilen. Die Frauen stellen das betriebliche Minderheitsgeschlecht dar. Damit hat die (hypothetische) Frauen-Lisx zwei Mindest-Betriebsratssit downze:
"Stimmen" geteilt | Männer 100 | Frauen 55 |
durch i | 100 (Sitz 1) | 55 (= Sitz 2) |
durch 2 | fifty (Sitz iii) | 27,5 (= Sitz 5) |
durch 3 | 33,3 (= Sitz iv) | 18,iii (kein Sitz) |
durch iv | 25 (= Sitz 6) | |
durch 5 | xx (= Sitz seven) | |
durch 6 | 16,6 (kein Sitz) |
Die Reihenfolge der Höchstteilzahlen ist:
- 100 (�Liste Männer�)
- 55 (�Liste Frauen�)
- 50 (�Liste Männer�)
- 33,3 (�Liste Männer�)
- 27,5 �Liste Frauen�)
- 25 (�Liste Männer�)
- 20 (�Liste Männer�)
Wie diceses Beispiel zeigt, wäre ein prozentualer Anteil der Frauen an den zu verteilenden Betriebsratssitzen höher, denn die 55 Frauen stellen immerhin (55 : 155 =) 35,5 Prozent der Belegschaft, was einem prozentualen Anteil an den zu verteilenden neun Betriebsratssitzen von (0,355 ten ix =) 3,2 entsprechen würde, d.h. von (abgerundet) drei von neun Sitzen.
Dass das betriebliche Minderheitsgeschlecht gemäß § xv Abs.ii BetrVG in Verb. mit § five WahlO schlechter wegkommt, liegt an dem Stimmenverteilungsverfahren nach Victor D´Hondt, das im United nationsterschied zu anderen Verteilungsverfahren Mehrheiten stärkt und dementsprechend für Minderheiten eher ungünstig ist.
Was ist zu tun, damit das Minderheitengeschlecht ausreichend stark im Betriebsrat vertreten ist?
Damit das existtriebliche Minderheitengeschlecht die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von Betriebsratssitzen erhält, sollten (bei einer Lis10- bzw. Verhältniswahl) die gegeneinander antretenden Wahllis10 daran denken, dass sie auf ihren Vorschlagslisten ausreichend viele Kandidax bzw. Kandidatinnen des existtrieblichen Minderheitengeschlechts auflisten.
Bei einer Personen- bzw. Mehrheitswahl sollten auch Angehörige des betrieblichen Minderheitengeschlechts dazu ermuntert werden, bei der Existtriebsratswahl zu kandidieren.
Welche Nachteile haben Wahllisten, die das Minderheitengeschlecht nicht berücksichtigen?
Bei der Frauenförderung ist es wie beim Umweltschutz: Alle bekennen sich dazu, aber nur wenige wollen wirklich etwas ändern.
Daher setzt § 15 Abs.v Nr.1 und Nr.2 WahlO einen Anreiz, bereits bei der Aufstellung von Wahllisten (bei einer Verhältniswahl) Vertreter bzw. Vertreterinnen des existtrieblichen Minderheitengeschlechts zu berücksichtigen.
Denn wenn die Stimmauszählung bzw. die Verteilung der Wählerstimmen auf die verschiedenen Listen gemäß dem Verteilungsverfahren nach Victor D´Hondt ergibt, dass zu nosotrosnige Betriebsratssitze an die Angehörigen des Minderheitengeschlechts gehen würden, wird der/dice Lis10kandidat/in mit dem geringsten Stimmen-Erfolg gemäß Victor D´Hondt �geopfert�. An seine Stelle tritt dann gemäß § 15 Abs.5 Nr.one WahlO die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge danach existnannte, (bisher) nicht berücksichtigte Person des Minderheixgeschlechts.
In einer solchen Situation ist es gut für dice betroffene Vorschlagsliste, wenn sie ausreichend viele Angehörige des Minderhei10geschlechts als Kandidaten bzw. Kandidatinnen aufgestellt lid. Denn wenn dice Vorschlagsliste, deren schwächster Kandidat des Mehrheitsgeschlechts �geopfert� werden muss, auf den nachfolgenden Listenplätzen keine Kandidaten bzw. Kandidatinnen des betrieblichen Minderhei10geschlechts benannt hat, bekommt eine andere Vorschlagsliste den zu verteilenden Betriebsratssitz (sog. Lisxsprung). Dies folgt aus § xv Abs.v Nr.2 WahlO. Dicese Vorschrift lautet:
�Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit, so geht diceser Sitz auf dice Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtig10 Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über.�
Um einen solchen Listensprung zugunsten konkurrierender Vorschlagslisten zu verhindern, sollte jede bei der Existtriebsratswahl antretende Liste ausreichend viele Kandidaten bzw. Kandidatinnen des betrieblichen Minderheitengeschlechts aufstellen.
Wo finden Sie mehr zum Thema Betriebsratswahl - Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats?
Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Betriebsratswahl - Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats interessieren könnten, finden Sie hier:
- Quotenrechner für Betriebsräte
- Handbuch Arbeitsrecht: Anfechtung der Wahl zum Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Anhörung des Betriebsrats
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit)
- Mittbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat - Kündigungsschutz
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- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied - Versetzung
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- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratswahl - Amtszeit und Wahlzeitpunkt: Wann wird gewählt?
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratswahl - Arbeitnehmer und Wahlberechtigung: Wer wählt wen?
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- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratswahl - Betriebsgröße und Wahlverfahren: Wie wird gewählt?
- Mittbuch Arbeitsrecht: Betriebsratswahl - Wahlvorstand: Wer organisiert dice Wahl?
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratswahl - Urnengang und Stimmenauszählung: Wer ist gewählt?
- Handbuch Arbeitsrecht: Mitbestimmung in perand sonellen Angelegenheiten
- Handbuch Arbeitsrecht: Mitbestimmung in thenzialen Angelegenheiten
- Handbuch Arbeitsrecht: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Pawbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
Kommentare unseres Anwaltsteams zu aktuellen Fragen rund um das Thema Betriebsratswahl - Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats finden Sie hier:
- Upwardsengagement Arbeitsrecht 07|2022 LAG Berlin-Brandenburg: Korrektur eines Wahlfehlers während einer laufenden Betriebsratswahl im gerichtlichen Eilverfahren
- Update Arbeitsrecht 22|2021 BAG: Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl nosotrosgen Verwendung einer teilweise unrichtigen Wählerliste
- Upwardappointment Arbeitsrecht 17|2020 Thüringer LAG: Nichtigkeit einer Betriebsratswahl, bei der eine Telefonliste unklarer Herkunft als Wählerliste verwendet wurde
- Arbeitsrecht aktuell: 17/295 Sitzverteilung bei der Betriebsratswahl
- Arbeitsrecht aktuell: 12/281 Betriebsratswahl: Wahlrecht von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben
- Arbeitsrecht aktuell: 12/016 Betriebsratswahl - Abbruch nur bei Nichtigkeit
- Arbeitsrecht aktuell: 12/136 Kündigungsschutz für Wahlbewerber einer Betriebsratswahl
- Arbeitsrecht aktuell: 11/171 LAG Berlin: Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin united nationswirksam
- Arbeitsrecht aktuell: 11/060 Unwirksamkeit einer Abmahnung: Vorbereitung Betriebsratswahl während der Arbeitszeit
- Arbeitsrecht aktuell: 11/025 Anfechtung einer Betriebsratswahl
- Arbeitsrecht aktuell: 10/190 Abbruch einer mit Sicherheit anfechtbaren Existtriebsratswahl
- Arbeitsrecht aktuell: x/171 Sonderkündigungsschutz für Ersatzmitglieder eines Existtriebsrates
- Arbeitsrecht aktuell: ten/068 Anwalt auch für Wahlvorstände
- Arbeitsrecht aktuell: 10/026 Wahl zum Existtriebsrat
- Arbeitsrecht aktuell: 01/07 Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001
Letzte Überarbeitung: 20. April 2022
Wenn Sie Fragen zur Größe und Zusammenset upzung des Betriebsrats haben oder wenn es Meinungsverschiedenheix über die Mindestsit downze von Frauen oder von Männern im Betriebsrat gibt, beraten wir Sie jederzeit gerne.
Wir biex auch Fortbildungen für Betriebsräte und Wahlvorstände zum Thema Betriebsratswahl an. Grundlage dafür ist eine entsprechende Existschlussfassung des Gremiums und eine Erklärung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Bitte existachten Sie, dass die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Fortbildungs- oder Beratungsleistungen, mit der Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber oder vor Gericht eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Gremiums voraussetzt, die im Streitfall von Arbeitgebern und Gerichten sehr genau überprüft wird. Scrapte sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an, um eine korrekte Existschlussfassung sicherzustellen.
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Source: https://www.hensche.de/betriebsratswahl-groesse-und-zusammensetzung-des-betriebsrats-wer-ist-zu-waehlen.html
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